Hausordnung
Im gemeinsamen Interesse aller Nutzer:innen des Proberaumzentrums Bühne11 der Kulturmacher Osnabrück e.V. sowie für ein gemeinschaftliches Miteinander und zur ordnungsgemäßen Behandlung der Räumlichkeiten erlassen wir diese Hausordnung. Sie regelt das Zusammenleben aller Nutzer:innen des Proberaumzentrums in der Spichernstraße 11 in 49074 Osnabrück.
Die enthaltenen Rechte und Pflichten gelten für alle Nutzer:innen der Räumlichkeiten.
- Ruhezeiten und Lärmvermeidung
- Alle Nutzer:innen sind dazu angehalten, vermeidbaren Lärm im Hof und auf dem Grundstück zu vermeiden.
- Zur Lärmvermeidung sind Fenster und Türen während der Proben geschlossen zu halten.
- In der Zeit zwischen 22.00 bis 07.00 Uhr ist besondere Rücksicht geboten und die Nachtruhe einzuhalten.
- Sicherheit
- Haus- und Hoftüren sind in aus Sicherheitserwägungen immer geschlossen zu halten. Die Fluchtwege (Haus- und Hofeingänge, Flure) sind grundsätzlich freizuhalten. Davon ausgenommen sind Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühle, soweit durch diese keine Fluchtwege versperrt und andere NutzerInnen unzumutbar behindert werden.
- Fenster und Türen sind nach Nutzung wieder zu verschließen. Bei Regen und Unwetter sind Dachfenster geschlossen zu halten.
- Schäden, Undichtigkeiten und sonstige Mängel sind den Kulturmachern Osnabrück e.V. unverzüglich zu berichten.
- Wird Gasgeruch in einem Raum bemerkt, darf dieser nicht mit eingeschaltetem Licht betreten werden. Elektrische Schalter sind nicht zu betätigen. Die Fenster sind zu öffnen, der Hauptabsperrhahn ist sofort zu schließen.
- Das Grillen im Hof und auf dem Parkplatz ist nicht erlaubt.
- Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen in den mitgenutzten Lagerräumen ist untersagt
- Offene Feuerquellen (z.B. Kerzen) sind im gesamten Gebäude verboten.
- Reinigung und Ordnung
- Räume, Haus und Grundstück sind in einem sauberen und reinen Zustand zu erhalten. Das gilt auch für Böden und Spiegelflächen.
- Das Verzehren von Speisen und Getränken (ausgenommen Wasser) ist in den Proberäumen untersagt.
- Grundsätzlich sind Stühle, Tische und sonstige Gegenstände in dem Raum zu belassen in dem sie sind. Sollten sie dennoch in einem anderen Raum benutzt werden, sind sie zurückzustellen.
- Die sich in den Räumen befindlichen Instrumente sind pfleglich zu behandeln. Das heißt unter anderem:
- Auf den Instrumenten darf nichts abgestellt werden.
- Tasten dürfen nicht abgeklebt werden.
- Die Klaviere im Seminar- und Coachingraum dürfen nicht verschoben werden.
- Der Flügel muss nach Nutzung wieder geschlossen werden.
- Um die Räume und Instrumente zu schützen, ist auf eine angemessene Beheizung und Belüftung zu achten.
- Rauchen
Das Rauchen im Gebäude ist untersagt. Auf den Außenflächen sind die hierfür vorgesehenen Behältnisse zu benutzen. - Parkflächen
- Auf dem Parkplatz ist das Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der hierfür vorgesehenen Parkflächen untersagt.
- Ölwechsel und Reparaturen von motorisierten Fahrzeugen sind auf dem Grundstück nicht gestattet.
- Beim Befahren der Parkplätze ist grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
- Fahrräder dürfen nur an den vorgesehenen Fahrradständern abgestellt werden.
- Missachten der Hausordnung
Bei Missachtung und Verstoß gegen die Hausordnung erhält der:die Nutzer:in von den Kulturmachern Osnabrück e.V. eine Abmahnung. Bei mehrfacher Abmahnung ist es den Kulturmachern Osnabrück e.V. gestattet, dem:der Nutzer:in fristlos zu kündigen. - Änderungsrecht
Die vorliegende Hausordnung darf nach Ermessen der Kulturmacher Osnabrück e.V. geändert werden. Ein ausdrücklicher Hinweis auf die Änderung erfolgt nicht. Die Bestimmungen sind vom Nutzer:in oder Veranstalter selbst auf Veränderungen zu prüfen